Teilnahmebedingungen:
Ja, das ist vielleicht etwas dröge, aber auch wir kommen um das "Kleingedruckte" nicht herum:
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Teilnahmebedingungen & Haftungsverzicht – Westküsten-Sonntagsfahrer.
Stand: Januar 2025
Bei der Rallye der Westküsten-Sonntagsfahrer steht der Spaß an erster Stelle.
Unsere Veranstaltungen sind nicht gewerblich! Unsere Veranstaltungen werden von uns mit viel Herzblut, in einem kleinen Team, in unserer Freizeit organisiert. Das Nenngeld deckt ausschließlich die anfallenden Kosten.
Eine Anmeldung ist erforderlich, wenn Ihr an der Ausfahrt teilnehmen möchtet.
Ihr braucht ein Smartphone mit "whatsapp" bzw. alternativ auch "iMessage".
Zugelassen sind Personenkraftwagen älter als 20 Jahre. Ein Fahrzeugwechsel ist erlaubt, wenn das Ersatzfahrzeug ebenfalls mindestens 20 Jahre alt ist. Ein Fahrzeugwechsel muss uns rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Teilnahmeberechtigt sind nur Fahrzeuge mit normaler Straßenzulassung (mit oder ohne H-Kennzeichen) und Oldtimernummer (rote 07er Kennzeichen). Nicht teilnehmen dürfen Fahrzeuge mit einem Werkstattkennzeichen (rote 06er Kennzeichen) und Fahrzeuge, die lediglich ein Versicherungskennzeichen haben.
Die Fahrerin oder der Fahrer muss eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
Auf der gesamten Strecke gilt stets die Straßenverkehrsordnung des Landes. Das gilt auch für abgesperrte Flächen und Grundstücke. Darüber hinaus gelten auf Privat- und Trainingsgeländen die dort vorgeschriebenen Regeln.
Für die Veranstaltung sollte ein ganzer Tag, einschließlich An- und Abfahrt, eingeplant werden. (Das wird ein toller Tag.)
Nach der Online-Anmeldung erhaltet Ihr eine automatisierte Email mit den von Euch an uns übermittelten Anmeldedaten. Die Daten bitte überprüfen und ggf. korrigieren. Ihr erhaltet eine weitere Email mit der Bankverbindung und Höhe des Nenngeldes. Wichtig: Das Nenngeld muss innerhalb von 5 Werktagen nach der verbindlichen Anmeldung auf dem angegebenen Konto eingehen, da die Anmeldung für die "Super verbleit" sonst nicht mehr gültig ist.
Wenn das Nenngeld auf dem Konto gutgeschrieben wurde, erhaltet Ihr eine Anmeldebestätigung.
Rücktrittsklausel: Bei einer Rücktrittserklärung bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin, können wir 100 % Erstattung des Nenngeldes gewährleisten. Bei 15 Tagen vor Veranstaltungstermin können wir maximal 50 % des Nenngeldes erstatten. Bei einer Rücktrittserklärung weniger 15 Tage vor der Veranstaltung, ist aus organisatorischen Gründen keine Erstattung mehr möglich.
Während unserer Veranstaltungen werden regelmäßig Fotos gemacht, welche auf unserer Homepage und Facebookseite und Instagramm veröffentlicht werden. Die Personendarstellung auf diesen Fotos erfolgt mehr oder weniger zufällig.
Mit der Teilnahme an der Rallye, erfolgt die Einwilligung der anwesenden Personen zur unentgeltlichen Veröffentlichung und zwar ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung der betreffenden Personen bedarf. Sollte eine anwesende Person nicht mit einer Veröffentlichung seiner Fotos einverstanden sein, bitten wir um sofortige Mitteilung an die anwesenden Fotografen bzw. an die Veranstalter.
Sollte eine Person mit bereits veröffentlichten Fotos nicht einverstanden sein, bitten wir um umgehende Benachrichtigung per E-Mail, Telefon oder Post. Hierbei bitte die genaue Bezeichnung des entsprechenden Fotos angeben. In einem solchen Fall wird das Foto entfernt und nicht weiter veröffentlicht.
Nähere Informationen zum Treffpunkt und Ablauf werden rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin bekanntgegeben.
Bei Fragen einfach eine Email an info(at)westkuesten-sonntagsfahrer.
Haftungsverzicht:
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer mit folgenden Bedingungen einverstanden:
Der Veranstalter lehnt gegenüber den Teilnehmern (Bewerbern, Fahrern, und Beifahrern) jede Haftung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Angehörigen durch Abgabe der Nennung zu jedem im Zusammenhang mit dem Wettbewerb erlittenen Unfall oder Schaden, auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte oder Helfer, ebenso gegen Fahrer oder Beifahrer dritter Fahrzeuge, die am Wettbewerb teilnehmen, gegen Behörden oder irgendwelche andere Personen, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen. Der Verzicht gilt auch gegenüber unterhaltsberechtigten Personen.
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr teil und tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten Schäden. Hierzu gilt während der gesamten Veranstaltung die StVO deren Einhaltung von den Teilnehmern zugesichert wird.
Die Teilnehmer sichern die Teilnahme in einem der StVZO entsprechenden Fahrzeug zu, welches ordnungsgemäß versichert ist (mind. 1.000.000 € pauschal).
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen erforderlichen oder von den Behörden angeordneten Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch den Wettbewerb abzusagen, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen. Der Veranstalter behält sich weiterhin das Recht vor, aus organisatorischen Gründen den Verlauf der Veranstaltung zu verändern und/oder Veranstaltungsteile zu streichen.
Soweit der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist, muss mit der Nennung eine Einverständniserklärung des Kfz-Eigentümers abgegeben werden. Dies liegt in der Verantwortung des Fahrers, der alle zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen aus dem Fehlen der Erklärung zu tragen hat.
Wir freuen uns auf Euch.Carsten & Axel